Allgemeine Geschäftsbedingungen der Blumenfachgeschäfte

§1.GESTALTUNG DER BEDINGUNGEN

1.1 Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Lebensblume erfolgen ausschließlich aufgrund der einheitlich geltenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Blumenfachgeschäfte“.
1.2 Von diesen AGBs abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser ‚Einheitlichen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht.
1.3 Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.4 Die Aufgabe einer Bestellung impliziert die vollständige und vorbehaltlose Zustimmung des Kunden zu den vorliegenden AGB.

§2. NUTZUNGSBEDINGUNGEN UND PRODUKTEINGENSCHAFTEN

2.1. Die wesentlichen Merkmale werden in der kommerziellen Dokumentation (insbesondere Datenblätter, Fotografien) auf der Homepage beschrieben. Die Produktfotografien sind nicht verbindlich und können die Farben und Größen der vom Kunden bestellten Ware nicht präzise wiedergeben.
2.2. Der Kunde ist für die Handhabung und ihre Nutzung nach der Lieferung verantwortlich. Der Kunde verpflichtet sich strikt an die von Lebensblume gestellten Nutzungsbedingungen und Pflegehinweise zu halten.
2.3. Lebensblume kann vom Kunden nicht haftbar gemacht werden, wenn die Aufbewahrung der Moosbilder, Pflanzen, Gefäße, stabilisierten Pflanzen nicht den geltenden Normen entsprechen bzw. wenn der Kunde die von Lebensblume angegebenen (schriftlich und mündlich) Vorsichtsmaßnahmen für die Verwendung nicht beachtet.

§3. GEISTIGES EIGENTUM

3.1. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die von Lebensblume hergestellten und vertriebenen Produkte sowie die Homepage und die auf der Homepage veröffentlichten Produktfotos durch eine Reihe von geistigen und gewerblichen Eigentumsrechten geschützt sein können: Muster, Produkte, Skizzen, Logos, Urheberrechte, Markenzeichen, Know-how, die vollständig Eigentum von Lebensblume sind.

3.2. Somit ist dem Kunde untersagt, Rechte am geistigen Eigentum von Lebensblume zu vervielfältigen, zu nutzen, zu verbreiten, zu verändern oder in irgendeiner Weise zu beeinträchtigen, auch nicht durch Dritte. Die Fotografien dürfen ausdrücklich durch Kunden nicht veröffentlicht werden.

§4. VERTRAGSABSCHLUSS

4.1. Schriftliche Angebote der Firma Lebensblume können nur unverzüglich angenommen werden, es sei denn, es wurde eine längere Dauer zur Annahme vereinbart.
Nebenabreden sind schriftlich im Auftrag festzuhalten.
4.2. Angebote, Zeichnungen, Pläne von Lebensblume sind geistiges Eigentum der benannten Firma und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden, da diese dem Urheberrecht unterliegen!
4.3. Die Bearbeitung der Bestellung hängt von der materiellen Verfügbarkeit der Produkte ab. Bei keiner Verfügbarkeit wird dies im Online Shop angezeigt.
4.4 Sollte sich trotz der besten Bemühungen von Lebensblume herausstellen, dass ein Produkt nach der Bestellung des Kunden nicht verfügbar ist, wird dem Kunden Bescheid geben und ein Gutschein im Wert des nicht verfügbaren Bestellbetrags gewährt.
4.5. Lebensblume kann nicht für eventuelle Lieferengpässe zur Haftung gezogen werden. Lebensblume behält sich das Recht vor, eine Bestellung zu stornieren oder gleich abzulehnen. Der Kunde (Privat oder Gewerblich) kann weder eine Zwangslieferung noch eine Schadensersatzforderung geltend machen.
4.6 Stornogebühren für die Planung fallen an, sobald ein genaues Angebot mit einer Planung inkl. Skizze und Angebot benötigt wird. Um den Aufwand bei keiner Auftragsvergabe zu vergüten, darf Firma Lebensblume Aufwandskosten bis zu 210€ inkl. MwSt. / pro Planungsvorgang
4.7 Für den Fall des Rücktrittes durch Verschulden des Kunden, hat Lebensblume die Wahl einen pauschalierten Schadenersatz von 30% des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens in Rechnung zu stellen. Die Höhe des pauschalierten Schadenersatzes unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht.

§5. BEZAHLUNG UND PREISE

5.1. Die Preise des Blumenfachgeschäfts für Privatkunden verstehen sich einschließlich der gültigen Umsatzsteuer, im B2B Bereich exkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Lieferungen der Firma Lebensblume sind sofort in bar oder per Überweisung zu vergüten, sofern kein Zahlungsziel vereinbart wurde.
5.2. Zusatzleistungen, die über den eigentlichen Pflanzen- und Blumenverkauf hinausgehen, sind gesondert zu vergüten, etwa Anlieferungen, Versand, Sonderverpackungen, Änderungen von maßangefertigten Produkten, Arrangieren an drittem Ort, usw.
5.3. Die Bezahlung der Produkte erfolgt online auf der Website über die folgenden Mittel:
– Per Kreditkarte oder über Zahlungsdienstleister. Die bei der Zahlung übermittelten Bankdaten werden durch ein SSL-Verschlüsselungsverfahren (Secure Socket Layer) verschlüsselt und geschützt. Auf diese Weise sind diese Daten für Dritte unzugänglich.
5.4 Die Produktion der Bestellung wird eingeleitet, sobald der Zahlungsdienstleister die Zahlung bestätigt hat.
Der Name des Kunden oder Betriebes und die Bestellnummer müssen in der Banküberweisung angegeben werden. Eventuelle Bankgebühren, die von der Bank des Kunden verlangt werden können, gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.
5.5 Im Falle eines Zahlungsvorfalls muss der Kunde Lebensblume kontaktieren, um die Bestellung mit einem anderen gültigen und von Lebensblume akzeptierten Zahlungsmittel innerhalb von 24 Stunden nach Auftreten die Zahlung erneut durchzuführen und zu bezahlen.
5.6. Verspätete Zahlungstermine (nicht Einhaltung des Fälligkeitsdatums) könne nach Ermessen von Lebensblume einen Verfall des vertraglich vereinbarten Liefertermins zu Folge haben, wobei die Gesamtheit der geschuldeten Beträge sofort fällig wird.
5.7 Es wird ausdrücklich jegliche Praxis verboten, die darin besteht, Zahlungen einzustellen, Lebensblume von Amts wegen zu belasten oder Beträge in Rechnung zu stellen, die nicht ausdrücklich von ihr als im Rahmen seiner Haftung geschuldet akzeptiert wurde.
Die Berufung von Lebensblume auf eine und/oder die andere dieser Bestimmungen beraubt das Unternehmen nicht der Möglichkeit, die in §9 festgelegte Eigentumsvorbehaltsklausel anzuwenden.

§6. LIEFERZEIT UND GEFAHRTRAGUNG

6.1. Vorausbestellte Ware ist am vereinbarten Tag anzuliefern und anzunehmen.
Jede Versendung oder Anlieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Das Blumenfachgeschäft haftet nicht bei unleserlicher, unvollständiger oder falscher Lieferanschrift. Für vom Kunden beigegebene Begleitwaren haftet das Blumenfachgeschäft nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Beschädigung oder Zerstörung.
6.2In jedem Fall kann die Lieferung innerhalb der Frist nur dann erfolgen, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen gegenüber Lebensblume nachgekommen ist. Lieferverzögerungen führen weder zum Anspruch auf Schadensersatz oder Vertragsstrafen noch zur Aufhebung bzw. Änderung des zustande gekommen Kaufvertrages/Angebots.
6.3. Falls der Kunde für die Lieferung und ev. auch Montage wie vereinbart, nicht zuhause ist, trägt er die Anfahrtskosten und die erneuten nicht im Angebot enthaltenen Anfahrtskosten die einer höheren Gebühr unterliegen können.
6.4. Beim Versand durch den Online Shop ist die Lieferung auf Fehlen und Mängel des/der gelieferten Pakets/Pakete bei der Anlieferung vom Kunden vorzunehmen noch bevor dem Spediteur Entlastung erteilt wird.
Im Falle von Schäden und anderen Problemen bei der Anlieferung muss der Kunde seine Vorbehalte auf dem Lieferschein des Spediteurs vermerken und Firma Lebensblume unverzüglich darüber schriftlich informieren.
6.5 Mit dem Lieferschein, vom Kunden Zugesendet, kann somit Lebensblume gegen den Spediteur vorgehen. Andernfalls wird davon ausgegangen, dass der Kunde die Lieferung der Produkte vorbehaltlos akzeptiert.
6.6. Den Lieferungen werden eventuell Werbemittel von Lebensblume beigefügt.
6.7 Lieferung, sofern nicht anders vereinbart, erfolgt hinter die erste verschließbare Tür. (auch in Eingangsbereichen zu mehreren Firmenzugängen möglich)

§7. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

7.1. Hat der Kunde Waren vorausbestellt, so können die gelieferten Blumen bzw. Pflanzen in Struktur und Farbe gegenüber den besichtigten Pflanzen abweichen, soweit dies handelsüblich ist.
7.2. Naturmaterialien sind einer natürlichen Alterung und leichter Verfärbung durch UV-Strahlung unterworfen. Bei zu hoher Luftfeuchtigkeit, kann das Naturprodukt einige Tropfen Farben abgeben.
Konserviertes Moos und Pflanzenteile sollte nicht mit hellen Materialen in Kontakt kommen, da ein leichtes Abfärben möglich ist.
Mit der Zeit können sich Farbe und Struktur leicht verändern.
7.3. Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, ist Firma Lebensblume zunächst berechtigt, nach seiner Wahl dem Kunden Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Preisminderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten
7.4. Offensichtliche Mängel müssen dem Blumenfachgeschäft unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach der Lieferung, möglichst schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Waren sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Mangels befinden, zur Besichtigung durch Firma Lebensblume bereitzuhalten.
7.5. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jede Gewährleistung des Betriebes aus. Die Beweislastumkehr ist ausgeschlossen.
7.6. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit ist, sofern es sich nicht um einen Verbraucher handelt, vom Geschädigten zu beweisen.
7.7. Die Haftung ist strikt auf Fehlern, die aus der Erfüllung des Vertrags zwischen dem Kunden und Lebensblume resultieren beschränkt.
Lebensblume ist nicht verpflichtet, für indirekte Schäden oder für die Folgeschäden von falscher Pflege/Handhabung (z.B. von Grünpflanzen, konservierten Pflanzenteilen) durch den Kunden oder Dritter aufzukommen.
7.8. In keinem Fall darf die vertragliche Haftung von Lebensblume, wie sie durch die Anwendung der vorliegenden AGB entsteht, den Kaufpreis (bezahlt oder unbezahlt) des Produkts überschreiten.
7.9. Reklamationen müssen sich ausschließlich auf das Produkt beziehen und nicht auf die Konditionierung oder Verpackung.
Nach eingehender Prüfung und im Falle der Annahme der Reklamation ist Lebensblume dazu verpflichtet eine angemessene Lösung dem Kunden zu unterbreiten. Eine Rückerstattung des Kaufpreises innerhalb max. 10 Tagen oder einer Gutschrift kann gewählt werden.
7.4.1. Versteckte Mängel für die die Lebensblume-Garantie geltend gemacht wird, müssen diese beim Risikoübergang schon bestanden haben. (z.B. Schädlingsbefall)
Folglich muss der Kunde, um eine Rückerstattung oder Gutschrift zu erhalten, alle Nachweiße für die Existenz der versteckten Mängel erbringen, die vor dem Gefahrenübergang und der Kenntnis von Lebensblume am Tag des Verkaufs festgestellt wurden.

§8. UNVORHERSEHBARKEIT & HÖHERE GEWALT

8.1. Im Falle höherer Gewalt oder bei Ereignissen, welches außerhalb des Willens und der Vorhersehbarkeit der Parteien liegt und die Durchführbarkeit des Vertrages derart gefährdet, das eine Partei nicht mehr hinreichend den Vertragsbedingungen nachkommen kann, informiert jede Partei unverzüglich die andere Partei. Im gegenseitigen Einvernehmen wird eine Änderung des vorliegenden Vertrags vorgenommen.
8.2. Falls die Neuverhandlung abgelehnt wird oder scheitert, haben die Parteien die Möglichkeit, die Auflösung des Vertrags zu einem von ihnen festgelegten Zeitpunkt und unter von ihnen festgelegten Bedingungen zu vereinbaren oder im gegenseitigen Einvernehmen den Richter um eine Anpassung des Vertrags zu ersuchen.
8.3. Das haftbar machen einer Partei wegen Versagen oder Verzögerung der Erfüllung einer ihrer Verpflichtungen, wenn die Verzögerung eine direkte oder indirekte Auswirkung höherer Gewalt oder Unvorhersehbarkeit ist, wird untersagt.

§9. EIGENTUMSVORBEAHLT

9.1. Sämtliche Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Gesamtpreises Eigentum des Inhabers der Firma Lebensblume. Falls der Kunde der Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen kann, kann dies zu einer Wiederinbesitznahme dieser Waren führen. Die damit verbundenen allgemeinen Kosten (Stornierungsaufwand, Produktionskosten, Liefergebühr an den Kunden usw.) trägt der Kunde.
9.2. Falls die Ware am Fälligkeitstag nicht bezahlt wurde, kann Lebensblume ihr Eigentumsrecht geltend machen, nachdem der Kunde eine schriftliche Mahnung per Einschreiben mit Rückschein erhalten hat, die innerhalb einer Frist von 8 (acht) Tagen ab Erhalt ergebnislos geblieben ist.
9.3. Tritt dieser Fall ein, sind die Produkte unverzüglich und auf Kosten und Gefahr des Kunden an Lebensblume zurückzusenden, unbeschadet der Geltendmachung weiterer Rechte von Lebensblume.
9.4 Bei diesen unbezahlten Ware, die beim Kunden eingegangen sind, übernimmt jedoch der Kunde ab dem Zeitpunkt der Lieferung an den vereinbarten Lieferort, die Haftung für Schäden, die diese Produkte erleiden oder verursachen könnten.

§10. PERSÖNLICHE DATEN

10.1. Zum Erfüllen von Verträgen, bearbeiten von Bestellungen, für den Verkauf von Handelsware, zeichnen von Skizzen und Angeboten, der Verwaltung der Kundenstämmen und Buchführung werden die personenbezogenen Daten des Kunden verarbeitet.
Die Datenschutzrichtlinien von Lebensblume sind unter folgendem Link abzurufen: https://www.lebensblume.life/datenschutzerklaerung/

§11. ERFÜLLUNGSORT

11.1. Erfüllungsort ist Firmensitz
11.2. Fa. Lebensblume und Kunde sind verpflichtet, im ersten Schritt zu versuchen, ihre Streitigkeiten gütlich beizulegen, bevor sie das zuständige Handelsgericht kontaktieren.

Herausgegeben von der Bundesinnung der Gärtner und Floristen im März 2003/Beifügung einzelner Bedingungen durch Inhaber